Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Klausel 1: Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
Klausel 2: Angebot, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe oder Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren und Üblichen vor.
2. Mit der Bestellung von Ware macht der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot, das wir entweder ausdrücklich oder durch Auslieferung/Zusendung der Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen können.
3. Sofern der Kunde auf elektronischem Wege bestellt, so stellt eine Zugangsbestätigung nur
dann die Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebots dar, wenn die Annahme der Bestellung mit der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt wird. Eine Zugangsbestätigung an sich stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Klausel 3: Preise, Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen inbegriffen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Abzug von Skonto nicht gestattet.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5. Während des Verzugs hat der Käufer eine Geldschuld mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Klausel 4: Lieferzeit (nur gegenüber Unternehmern)
1. Unsere Lieferzeiten geltend annähernd, es sei denn, dass wir schriftlich eine verbindliche Lieferzeit zugesagt hätten. Der Beginn einer von uns verbindlich angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt uns vorbehalten.
3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben uns vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder im Sinne von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs das Interesse des Bestellers besteht.
Klausel 5: Gefahrenübergang (nur gegenüber Unternehmern)
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
Klausel 6: Gewährleistung und Haftung (nur gegenüber Unternehmern)
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, nur soweit, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
10. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
11. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Klausel 7: Haftungsbeschränkung (nur gegenüber Verbrauchern)
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Ausgenommen davon sind Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sowie Ansprüche wegen uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden des Kunden oder wegen Verlusts seines Lebens.
Klausel 8: Eigentumsvorbehalt
1. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inkl. sämtlicher Nebenkosten vor.
2. Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und – soweit erforderlich – notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich einen Zugriff Dritter auf die Ware mitzuteilen, insbesondere im Falle einer Pfändung, unverzüglich hat er uns auch über eine Beschädigung, Vernichtung oder den Verlust der Ware zu informieren.
5. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs und bei der Verletzung einer der Pflichten nach Ziffer 3 oder 4 dieser Bestimmung, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache herauszuverlangen.
6. Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist er dazu berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er durch die Weiterveräußerung von einem Dritten erlangt, in Höhe des Rechnungsbetrags zzgl. etwaiger Verzugszinsen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderung von dem Dritten selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät.
7. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so erfolgt jegliche Be- und Verarbeitung der Ware stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen. Entsprechendes gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
Klausel 9: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem durch die unwirksame Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.